Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Fahrzeugaufbereitung von Saff Car Lounge, Fischergries 16, 6330 Kufstein (Inhaber: Furkan Yildiz), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Online-Terminanfrage und Vertragsschluss
Über die Seite „Termin buchen“ senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage mit Leistung, Fahrzeugdaten und Wunschtermin. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Termin per E-Mail oder telefonisch bestätigen. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonische Buchungen bestätigen wir ebenfalls per E-Mail, soweit eine Adresse vorliegt.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Die auf der Website angegebenen Preise sind Preise „ab“ je Fahrzeuggröße (S, M, L, XL) und gelten für Fahrzeuge in normalem Pflegezustand. Der verbindliche Preis wird bei der Annahme des Fahrzeugs nach Besichtigung festgelegt. Bei starker Verschmutzung (z. B. Tierhaare in größerem Umfang, Schimmel, Erbrochenes, Bauschutt, Flugrost) oder Mehraufwand informieren wir Sie vor Beginn der Arbeiten und vereinbaren den Mehrpreis. Die Einstufung der Fahrzeuggröße erfolgt durch uns bei der Annahme.
Der Hol- und Bringservice ist im Umkreis von 20 km um Kufstein kostenlos; für weitere Strecken verrechnen wir eine Anfahrtspauschale, die wir vor der Abholung mitteilen.
4. Absage und Nichterscheinen
Bestätigte Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenlos abgesagt werden, online über den Terminlink oder telefonisch. Bei späterer Absage oder wenn das Fahrzeug ohne Absage nicht gebracht wird, behalten wir uns vor, einen Ausfallbetrag von ⚠️ 50 % des vereinbarten Preises, höchstens jedoch 150 €, zu verrechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Wir können Termine aus wichtigem Grund (Krankheit, Ausfall von Geräten) verschieben; in diesem Fall bieten wir einen Ersatztermin an, weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Übergabe des Fahrzeugs
Bitte entfernen Sie vor der Abgabe Wertsachen, Dokumente und lose Gegenstände aus dem Fahrzeug. Für zurückgelassene Gegenstände haften wir nicht. Bei Innenraumarbeiten sind Kindersitze und der Kofferrauminhalt auszuräumen; sonst können wir diese Bereiche nur eingeschränkt bearbeiten. Vorhandene Schäden am Fahrzeug nehmen wir bei der Annahme gemeinsam auf.
6. Leistungsumfang und Ergebnis
Lackkorrektur und Politur verbessern den Lackzustand, können aber tiefe Kratzer, Steinschläge, Lackabplatzungen oder Schäden im Klarlack nicht beseitigen. Eine Keramikversiegelung schützt vor Umwelteinflüssen, ersetzt aber nicht die regelmäßige Pflege. Gerüche, Flecken und Verfärbungen lassen sich nicht in jedem Fall vollständig entfernen; wir weisen vor Beginn darauf hin, wenn wir das Ergebnis für unsicher halten.
7. Haftung
Wir haften für Schäden am Fahrzeug, die wir bei der Arbeit schuldhaft verursachen. Nicht ersetzt werden Schäden, die auf Vorschäden, nicht fachgerechte Vorarbeiten Dritter, Materialermüdung oder vom Kunden verschwiegene Umstände (z. B. nachlackierte Flächen, Folierungen, nicht serienmäßige Teile) zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Während der Verwahrung in unserer Halle ist das Fahrzeug im üblichen Rahmen gesichert; beim Hol- und Bringservice bewegen wir das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr mit der gebotenen Sorgfalt.
8. Abholung und Zahlung
Nach Fertigstellung informieren wir Sie telefonisch oder per Nachricht. Die Zahlung erfolgt bei Abholung bzw. Rückgabe des Fahrzeugs ⚠️ bar oder per Karte. Bis zur vollständigen Zahlung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug zu. Bleibt ein fertiges Fahrzeug länger als drei Werktage ohne Absprache bei uns, können wir eine angemessene Standgebühr verrechnen.
9. Gewährleistung und Reklamation
Bitte prüfen Sie das Fahrzeug bei der Abholung. Offensichtliche Mängel sind bei der Übergabe, versteckte Mängel innerhalb von drei Tagen anzuzeigen, damit wir nachbessern können. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
10. Gutscheine
Gutscheine sind ⚠️ drei Jahre ab Ausstellung gültig, nicht in bar ablösbar und können auf alle Leistungen angerechnet werden.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach § 14 KSchG; für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Kufstein vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der Bedingungen wirksam.